Allgemeine Geschäftsbedingungen Grafikdesign

Die Angebote und Leistungen von ColindaDesign®, Worringer Straße 78, 40211 Düsseldorf, Inhaberin: Dipl.-Des. Colinda van Lieshout (nachfolgend ColindaDesign® genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

1. Allgemeines

1.1.    Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Grafik-Design-Leistungen zwischen ColindaDesign® und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.

1.2.    Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn ColindaDesign® in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.3.    Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen ColindaDesign® ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.4.    Alle Vereinbarungen, die zwischen ColindaDesign® und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1.    Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von ColindaDesign® weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

2.2.    Bei Verstoß gegen Punkt 2.1. hat der Auftraggeber ColindaDesign® eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

2.3.    ColindaDesign® überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Designer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Verviel-fältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

2.4.    Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen ColindaDesign® und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

2.5.    ColindaDesign® hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftrag- geber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, ColindaDesign® eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht ColindaDesigns®, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

3. Vergütung

3.1.    Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.

3.2.    Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teil- lieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.

3.3.    Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

4. Fremdleistungen

4.1.    ColindaDesign® ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ColindaDesign® hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

4.2.    Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung ColindaDesigns® abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, ColindaDesign® im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

5. Eigentum, Rückgabepflicht

5.1.    An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind ColindaDesign® spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

5.2.    Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

6. Herausgabe von Daten

6.1.    ColindaDesign® ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass ColindaDesign® ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

6.2.    Hat ColindaDesign® dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von ColindaDesign® verändert werden.

6.3.    Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

6.4.    ColindaDesign® haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von ColindaDesign® ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des
Auftraggebers entstehen.

7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

7.1.    Der Auftraggeber legt ColindaDesign® vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.

7.2.    Soll ColindaDesign® die Produktionsüberwachung durchführen, schließen ColindaDesign® und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt ColindaDesign® die Produktionsüberwachung durch, entscheidet ColindaDesign® nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.

7.3.    Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designer fünf einwandfreie Muster unentgeltlich.

8. Haftung

8.1.    ColindaDesign® haftet nur für Schäden, die ColindaDesign® selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

8.2.    Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

8.3.    Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

8.4.    ColindaDesign® haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.

8.5.    Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei ColindaDesign® geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

9.1.    Im Rahmen des Auftrags besteht für ColindaDesign® Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

9.2.    Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann ColindaDesign® eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

9.3.    Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller von ColindaDesign® übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber ColindaDesign® im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10. Schlussbestimmungen

10.1.  Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von ColindaDesign® als Gerichtsstand vereinbart.

10.2.  Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.